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Bildungszeit an der vh ulm

zu den Angeboten

Lust auf Weiterbildung?

Möchten Sie Ihre Karriere vorantreiben oder sich persönlich weiterentwickeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Bildungszeit-Angebote bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden und Ihre Kompetenzen zu erweitern.

Gesetzliche Regelung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt.

Nähere Informationen finden Sie z. B. unter bildungsurlaub.de, bildungsurlauber.de und beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes gilt das BzG BW entsprechend.

Wieviele Tage Bildungszeit haben Beschäftigte?

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Wie kann Bildungszeit beantragt werden?

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen.

Arbeitgeber können den Antrag auf Bildungszeit in bestimmten Fällen auch ablehnen: beispielsweise aus dringenden betrieblichen Belangen, wenn bereits Urlaub und/oder Krankheit anderer Kolleg*innen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen, oder wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder wenn es sich um einen Kleinstbetrieb handelt (weniger als zehn Beschäftigte am 1. Januar eines Jahres).

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst. 

Niveau A1

English Restart A1

Fresh Start for Beginners

Dozentin: Dr. Nadine Buscher

Material: Lehrbuch: Go for it! A1
(ISBN 978-3-19-002938-8)

Möchten Sie Ihre Englischkenntnisse von Grund auf wieder auffrischen? Dieser Kurs richtet sich an Wiedereinsteiger*innen auf A1-Niveau, die ihre Basiskenntnisse in einer angenehmen und unterstützenden Lernatmosphäre neu aufbauen möchten.
Gemeinsam wiederholen Sie die wichtigsten Grundlagen und gewinnen Schritt für Schritt mehr Sicherheit im Umgang mit der englischen Sprache.
In diesem Kurs lernen Sie:

- sich vorzustellen und über persönliche Themen zu sprechen
- einfache Alltagsausdrücke zu verstehen und anzuwenden
- grundlegende Fragen zu stellen und zu beantworten
- typische Alltagssituationen sprachlich zu bewältigen
- einen soliden Wortschatz und erste Grammatikstrukturen aufzubauen

Der Schwerpunkt liegt auf Sprechen und Verstehen, ergänzt durch verständliche Erklärungen und viele praktische Übungen. Ziel ist es, Hemmungen abzubauen und wieder mehr Vertrauen in die eigenen Englischkenntnisse zu gewinnen.


Would you like to refresh your English from the very beginning? This course is designed for A1 learners who want to rebuild their basic skills in a supportive and motivating environment.
Step by step, you will revisit essential language and gain confidence in using English in everyday situations.
In this course, you will learn how to:

- introduce yourself and talk about personal topics
- understand and use basic everyday expressions
- ask and answer simple questions
- communicate in common daily situations
- build a solid foundation in vocabulary and grammar

The focus is on speaking and listening, supported by clear explanations and practical exercises. By the end of the course, you will feel more confident using basic English in everyday life.

Datum | Uhrzeit
5-mal (13,33 Unterrichtsstunden) | Mittwoch
Beginn: 01.07.2026 | 18:00 bis 20:00 Uhr
Termine
Datum Uhrzeit Ort
Mi., 01.07.2026 18:00 - 20:00 Uhr Seminarraum 15/16
Mi., 08.07.2026 18:00 - 20:00 Uhr Seminarraum 15/16
Mi., 15.07.2026 18:00 - 20:00 Uhr Seminarraum 15/16
Mi., 22.07.2026 18:00 - 20:00 Uhr Seminarraum 15/16
Mi., 29.07.2026 18:00 - 20:00 Uhr Seminarraum 15/16
Download der Termine
Ort

Ulm, EinsteinHaus, Seminarraum 15/16

Kurs-Nummer

26S1148108

Beratung

Bettina Brandez
Tel. 0731 1530-33/-18/-64
brandez@vh-ulm.de

Plätze

ab 4 Teilnehmer*innen
noch freie Plätze

Preis

121,00 €

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